- +49 (0) 30 62931813
- info@fuchs-und-hase.org
Stand November 2024
Der Datenverkehr zwischen dem Kommunikationsendgerät des Mitnutzers und der W-LAN Basisstation des Vermieters erfolgt u.U. unverschlüsselt und kann möglicherweise von anderen Mitnutzern eingesehen werden. Eine Sicherung des Datenverkehrs innerhalb der W-LAN Dienstes des Vermieters kann nach Absprache erfolgen. Damit besteht grundsätzlich die Gefahr, dass Schadsoftware bei der Nutzung des W-LAN auf das Kommunikationsendgerät des Mitnutzers gelangt. Es obliegt dem Mitnutzer, für die eigene Sicherheit durch Nutzung von Verschlüsselungssystemen und Installation einer Firewall oder sonstigen Sicherheits-Systeme zu sorgen. Der Vermieter übernimmt ausdrücklich keine Haftung dafür, dass ein Dritter über das W-LAN übertragenen Daten des Nutzers mitspeichert oder modifiziert. Der Vermieter haftet insbesondere auch nicht für Schäden, die infolge der Nutzung einer ungesicherten Verbindung entstanden sind.
Auf Verträge zwischen den Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Mieter als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Sofern es sich beim Mieter um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen den Parteien der Sitz des Vermieters in Berlin.
Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsverbindungen unwirksam sein oder werden, so hat diese Unwirksamkeit auf die anderen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksam gewordenen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann. Zwingende Vorschriften bleiben unberührt und gelten als solche vereinbart.